
Die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen, wurde bis zum 30.09.2022 verlängert.
Ab Juli 2022 gilt jedoch wieder die Maximalbezugsdauer von insgesamt 12 Monaten.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
18. Juli 2022
Die Möglichkeit, Kurzarbeitergeld zu beantragen, wurde bis zum 30.09.2022 verlängert.
Ab Juli 2022 gilt jedoch wieder die Maximalbezugsdauer von insgesamt 12 Monaten.
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