Eine neue Verordnung wurde veröffentlicht. Sie gilt ab dem 24.06.2022. Für das Handwerk ergeben sich keine Regelungen. Die Maskenpflicht im Personenverkehr, Arztpraxen, Krankenhäusern sowie Pflegeeinrichtungen bleibt bestehen. Die Einlasskontrolle in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen wurde dagegen in eine 3G-Stichprobenkontrolle umgewandelt.
Neue Thüringer Infektionsschutz-Maßnahmeverordnung gilt bis 24. Juli 2022
24. Juni 2022