Kurzarbeitergeld: Vierte Verordnung zur Verlängerung der Bezugsdauer veröffentlicht


Die Vierte Verordnung zur Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld wurde am 19. Dezember 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht:

https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2025/338/VO.html

Die Verordnung ist am 1. Januar 2026 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2026. Damit können die von der Kurzarbeit betroffenen Betriebe, insbesondere Betriebe mit einer Bezugsdauer von zwölf Monaten und mehr, die Kurzarbeit über den 31. Dezember 2025 fortführen.

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre dementsprechend FAQ angepasst:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

(Quelle: BDA)