
Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten hat zum Jahresbeginn darüber informiert, dass die zum 24. Juni 2025 in Kraft getretene Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Förderung von Maßnahmen zur Ressourcenschonung und -effizienz sowie von Projekten mit Innovationscharakter für eine nachhaltige und zukunftsfähige Ressourcennutzung in Unternehmen – GreenInvest Ress – insbesondere Investitionen in Regenwasser- oder Brauchwasseraufbereitungs- und Nutzungsanlagen inkl. Speicher und baulich notwendiger Veränderungen sowie Technologien zur Kreislaufführung von Wasser fördert.
Das Thüringer Umweltministerium unterstützt mit dem Förderprogramm GreenInvest Ress kleine und mittlere Unternehmen (KMU)* beim Aufbau von Regen- und Brauchwasseraufbereitungs- sowie Nutzungssystemen. Gefördert werden Anlagen inklusive Speicher, baulicher Anpassungen und Technologien zur Kreislaufführung von Wasser. Durch die Nutzung von Regen- und Brauchwasser können Unternehmen ihre Wasserkosten senken und gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Ressource Wasser leisten. In Zeiten von Trockenperioden und
zunehmender Wasserknappheit ist eine nachhaltige Wassernutzung wichtiger denn je.
Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen bei der Umstellung auf Regen- und Brauchwassernutzung. Beispielsweise können Auto-Waschanlagen ihre Systeme auf aufbereitetes Waschwasser- und Regenwassernutzung umstellen. Auch Großwäschereien können von Recyclingverfahren profitieren, um schmutziges Waschwasser wiederaufzubereiten. Aber auch andere wasserintensive Branchen, wie Thermen oder Papierfabriken, können durch die Umstellung ihrer Technologien profitieren.
Interessierte Unternehmen können sich vor Antragstellung von der ThEGA mit einer kostenlosen Erstberatung und einem ersten Ressourcencheck unterstützen lassen www.thega.de/unternehmen.
Die Antragstellung erfolgt über die Internetseite der Thüringer Aufbaubank https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/greeninvest-ress-foerderungvon-massnahmen-zur-ressourcenschonung-und-effizienz-in-unternehmen.
Es werden bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben des Vorhabens als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung oder als Festbetragsfinanzierung gewährt (max. 300.000 EUR). Antragstellende Unternehmen haben im Rahmen des Förderprogramms ein Wahlrecht zwischen einer Förderung nach der De-minimis-Verordnung oder der AGVO.
* Ein Unternehmen ist kein KMU, wenn 25 % oder mehr seines Kapitals oder seiner Stimmrechte direkt oder indirekt von einer oder mehreren öffentlichen Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts einzeln oder gemeinsam kontrolliert werden.