
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen und den Ländern die gesamte GRW-Förderung systematisch überarbeitet und die Neuaufstellung zum 1. Januar 2026 beschlossen.
Wir verweisen auf die entsprechende Pressemitteilung. https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2026/01/20260106-regionale-wirtschaftshilfen-weiterentwickelt-bund-und-laender-beschliessen-neuaufstellung-der-regionalen-foerderung.html
Überblick über die Elemente der GRW-Neuaufstellung
Zu den wichtigsten inhaltlichen Neuerungen bei der gewerblichen Förderung gehören unter anderem:
- Deutlich vereinfachter Förderzugang: Die grundsätzliche Förderfähigkeit wird künftig anhand einer klaren Branchenliste („Liste nicht förderfähiger Wirtschaftszweige“ auf Basis der Klassifikation der Wirtschaftszweige) geprüft. Der bislang differenzierte und für einzelne Branchen erschwerte Förderzugang wird vollständig abgeschafft.
- Stärkere Anreize für KMU und Fachkräftesicherung: Die Anforderungen an neu zu schaffende Arbeitsplätze werden für kleinere und mittlere Unternehmen bis Ende 2028 deutlich vereinfacht. In Regionen mit starkem Bevölkerungsrückgang werden zudem Ausbildungsplätze bei der Berechnung der Arbeitsplatzvorgaben – ebenfalls zunächst befristet für drei Jahre – künftig doppelt angerechnet.
- Neuer Fokus auf Produktivität: Erstmals können auch Unternehmen gefördert werden, die keine zusätzlichen Arbeitsplätze schaffen, aber ihre Arbeitsproduktivität um mindestens zehn Prozent bei mindestens gleichbleibender Beschäftigung oder gleichbleibender Gesamtbruttolohnsumme steigern.
Es ist davon auszugehen, dass die erst am 01.11.2025 in Kraft getretene Thüringer GRW-Richtlinie (siehe update vom 17.11.2025) erneut überarbeitet wird.
Wir werden Sie informieren, sobald uns neue und weitere Informationen vorliegen.