Ab dem 1. Oktober 2022 gilt in der Bundesrepublik Deutschland ein höherer gesetzlicher Mindestlohn. Er steigt dann auf 12 Euro pro Stunde.
Minijob-Grenze steigt auf 520 Euro
Ebenfalls zum 1. Oktober erhöht sich die Verdienstgrenze für Minijobs und Beschäftigungsverhältnisse im Übergangsbereich (Midijobs). Der Gesetzgeber hebt zu diesem Zeitpunkt die Minijob – Grenze auf 520 Euro an. Zukünftig wird diese Grenze dynamisch und am gesetzlichen Mindestlohn ausgerichtet angepasst.
Die Midijob-Grenze wird von 1.300 Euro auf 1.600 Euro angehoben.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat zu diesem Thema ein Merkblatt mit allen Neuerungen erstellt, welches Sie hier einsehen können.