Wichtige Information für Kosmetikerinnen und alle gewerblichen Anwenderinnen von Geräten, welche unter die Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierenden Strahlungen (NiSV) bei der Anwendung am Menschen fallen. Wenn Sie diese Geräte am Menschen anwenden, ist ein Fachkundenachweis zum 01.01.2023 gesetzlich zwingend erforderlich.
Besitzen Sie ein Kombigerät, oder wenden Sie mehrere Anlagen an, benötigen Sie zu jedem Anlagenbereich einen entsprechenden Fachkundenachweis. Zu der Fachkunde Optische Strahlung, EMF-Hochfrequenz in der Kosmetik und Ultraschall benötigen Sie ebenfalls einen Nachweis in „Grundlagen der Haut und ihre Anhangsgebilde“.