Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angesichts hoher Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder in Kraft gesetzt. Sie gilt ab dem 4. August 2022 bis (vorerst) zum 30. November 2022.
Mit dieser Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden und für weitere 7 Kalendertage eine einmalige Folgebescheinigung erhalten.
Nähere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des G-BA.