Neue Ausbildungsverordnung für Gold- und Silberschmiede


Die Berufsausbildung zum Gold- und Silberschmied und zur Gold- und Silberschmiedin ist neu geregelt worden. Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 20.03.2025 durch das BMWK erlassen und ist am 24.03.2025 im Bundesgesetzblatt BGBl. 2025 I Nr. 93 veröffentlicht worden. Die neue Verordnung wurde auf gesetzlicher Grundlage der Handwerksordnung und des Berufsbildungsgesetzes erlassen und tritt am 1. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die bisherigen Ausbildungsverordnungen Goldschmied/in vom 02.04.1992 und Silberschmied/in vom 02.04.1992 außer Kraft.

Das Gold- und Silberschmiedehandwerk wurde erst kürzlich in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen. Der Zentralverband der Deutschen Goldschmiede und Silberschmiede e.V. versteht die Auszeichnung u.a. als Anerkennung der Aus- und Weiterbildung seiner Mitgliedsunternehmen.