
Mit Wirkung zum 01.01.2026 wurde eine neue Gründerrichtlinie (Thür StAnz Nr. 3 vom 19.01.2026) veröffentlicht:
Dabei wurde insbesondere die Förderung des Existenzgründerpasses erweitert.
Wesentliche Änderungen auf einen Blick:
- Erleichterung der Zugangsberechtigung und Entlastung für Gründerinnen und Gründer
- Intensivberatungen und Existenzgründungspässe: Öffnung der Antragberechtigung für Personen, die bereits im Nebenerwerb tätig sind
- Aber: Keine Gründung mehr vor Bewilligung bei Erst- oder Neugründung
- Beihilferelevanz: maßgebliche Entlastung durch eindeutige Differenzierung beihilfefreier und beihilferelevanter Vorhaben
- Gründungsprämie: bestehende selbständige Tätigkeiten müssen erst zur Bescheiderteilung aufgegeben bzw. reduziert werden (auf 20 Stunden/Monat), nicht mehr bereits zur Antragstellung
- Netzwerkprojekte: Streichung der Spitzkostenabrechnung, Pauschalabrechnung hat sich etabliert
Wer kann den Antrag stellen?
Antragsberechtigt nach Ziffer 2.1 (2.2) sind
| a) natürliche Personen, die eine neue Existenzgründung oder Betriebs-übernahme in Thüringen beabsichtigen und die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht oder mit einem anderen Unternehmen lediglich im Nebenerwerb selbständig tätig sind. Die Gründung bzw. Übernahme des neuen Unternehmens darf erst nach der Bewilligung erfolgen. | Erstgründung oder Neugründung Keine Gründung vor Bewilligung | Keine Deminimis-Erklärung notwendig |
| b) bisher bereits im Nebenerwerb selbständige Personen, deren Aufnahme der Geschäftstätigkeit weniger als fünf Jahre zurückliegt und die den Wechsel vom Nebenerwerb in den Haupterwerb anstreben. | à Aufwertung | Eine Deminimis-Erklärung ist notwendig |
| Nicht antragsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung eine unternehmerische Tätigkeit im Haupterwerb ausüben. | ||
Damit wurde insbesondere dem Umstand Rechnung getragen, dass Unternehmensgründungen in der Praxis häufig erst mit einem Nebengewerbe starten und dann nach einer erfolgreichen Anlaufzeit (welche nunmehr bis zu 5 Jahren dauern kann) in den Vollerwerb überführt werden.
Sofern ein früheres Unternehmen im Haupterwerb aufgegeben wurde, ist eine erneute Förderung nunmehr bereits nach 12 und nicht erst nach 24 Monaten möglich.
Was wird gefördert?
- steuerlichen oder juristischen Einzelberatungen,
- Marketing- oder Technologieberatungen,
- spezifische Seminare,
- Gruppenberatungen
- die Inanspruchnahme eines Co-Working-Space-Arbeitsplatzes.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Projektförderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 % des Standardeinheitskostensatzes (siehe „Betreuungsplan“ im Antrag) gewährt.
- Existenzgründungen sowie Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb: max 1.580,00 Euro
- Unternehmensnachfolgen: max. 2.210,00 Euro
Die Förderbausteine können aus den verschiedenen Beratungs-, Weiterbildungs- bzw. Vernetzungsbereiche gewählt bzw. kombiniert werden.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Der Antrag ist ausschließlich online über das Portal der Thüringer Aufbaubank zu stellen.
https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/gruendungsrichtlinie-existenzgruendungspass
Vor Antragstellung ist zwingend der Beratungs- und Unterstützungsbedarf durch eine fachkundige Stelle zu bestätigen (Thüringer Handwerkskammern, Thüringer Industrie- und Handelskammern oder ThEx Enterprise). Hierzu ist der sog. „Betreuungsplan“ auszufüllen, welcher Voraussetzung für die Antragstellung ist. Ein nach Antragstellung erstellter Betreuungsplan stellt einen Ablehnungsgrund dar.
Welche Unterlagen sind beim Antrag einzureichen?
- Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite) oder Reisepass i. V. mit aktueller Meldebescheinigung
- ggf. Kopie Aufenthaltstitel (Vorder- und Rückseite) mit Zusatzblatt
- Formular „Fördermöglichkeiten des Bundes“
- Bescheinigung in Steuersachen (beim zuständigen Finanzamt anzufordern)
- Formular „Eintrittsdaten des Teilnehmenden“ und „Merkblatt zur Erhebung personenbezogener Daten“
- ggf. Formular „De-minimis-Erklärung“ (bei Wechsel vom Neben- in den Haupterwerb)
- ggf. Nachweis über abgemeldete Selbständigkeiten vor Antragstellung
- ggf. Nachweis der Existenzgründung des bereits bestehenden Unternehmens im Nebenerwerb
Wann erfolgt die Auszahlung?
Zunächst sind für alle stattgefundenen Beratungen/Förderbausteine sog. „Teilnahmebestätigungen“ (Vorlagen im Portal) im Vorhabenszeitraum zu sammeln. (Originalbelege/Rechnungen sind nicht einzureichen, aber für etwaige Prüfungszwecke 10 Jahre aufzubewahren.)
Über den „Abrufantrag“ sind diese dann mit den zugehörigen Daten hochzuladen.
Anschließend errechnet sich über das Portal der Zuschussbetrag, welche nach Prüfung durch die Thüringer Aufbaubank ausgezahlt wird.