Neue Richtlinie zur Meistergründungsprämie 2026 final veröffentlicht


In Ergänzung  zu unserem update vom 15.12.2025 möchten wir darüber informieren, dass die neue Richtlinie für die Meistergründungsprämie mit Wirkung zum 01.01.2026 veröffentlicht wurde (Thür StAnz Nr. 3 vom 19.01.2026):

Neu ist, dass ab sofort auch Gründungen/ Übernahmen oder tätige Beteiligungen an Thüringer Unternehmen durch Industriemeister sowie Gärtnermeister der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau (mit absolvierter Meisterprüfung ab 01.01.2026) gefördert werden.

Wie hoch ist die Förderung?

  • Grundförderung 10.000 EUR
  • Aufbauförderung 2.500 EUR (Schaffung eines Ausbildungsplatzes)

Im Gegensatz zur vorherigen Richtlinie kann die Aufbauförderungen auch ohne vorherige Beantragung einer Grundförderung nunmehr beantragt werden. Sie ist jedoch nur bis max. 3 Jahre nach der Gründung des Unternehmens beantragbar (siehe daher weiter unten die entsprechenden erforderlichen Antragsdokumente).

ACHTUNG! Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie muss der Förderantrag sowie die Bewilligung der Zuwendung nunmehr zwingend VOR einer Gründung/ Übernahme bzw. tätigen Beteiligung an einem Thüringer Unternehmen erfolgen.

Mit der Antragstellung kann jedoch ein Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt werden kann, sodass mit Vorliegen der schriftlichen Bestätigung dieser Genehmigung durch die Thüringer Aufbaubank die Gründung oder die Übernahme bzw. tätige Beteiligung an einem Thüringer Unternehmen vollzogen werden kann.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Es ist ausschließlich eine digitale Antragstellung über das Thüringer Förderportal möglich.

https://www.aufbaubank.de/foerderprogramme/meistergruendungspraemie

Welche Unterlagen sind beim Antrag einzureichen?

Grundförderung:

  • Nachweis über die bestandene Meisterprüfung bzw. über die erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung nach dem BBiG bzw. ThürAPOFA mit DQR-Niveau 6 oder 7 bei einer IHK oder nach der HwO bei einer HWK bzw. dem TLLLR
    oder
  • Bescheid zur Erteilung der Ausübungsberechtigung nach § 7b HwO bzw. zur Erteilung der Ausnahmebewilligung nach § 8 HwO in Kopie
    oder
  • Nachweis über die Gleichwertigkeitsfeststellung
  • Anlage „De-minimis-Erklärung“
  • Anlage „Ergänzungen zum Antrag“
  • Beratungsbescheinigung gem. Ziffer 7.1.1.1 der Richtlinie (Vor der Gewährung der Meistergründungsprämie hat das antragstellende Unternehmen eine qualifizierte Beratung zu dem Existenzgründungs-, Unternehmensübernahme- bzw. Beteiligungskonzept, in dem die Voraussetzungen einer tragfähigen Existenzgründung nachvollziehbar dargelegt sind, in Anspruch zu nehmen = fachliche Stellungnahme für Tragfähigkeit.)
  • ggf. gültiger Aufenthaltstitel.

Aufbauförderung:

  • Gewerbeanmeldung
  • Nachweis, dass Antragstellung innerhalb von 3 Jahren nach der Gründung, Übernahme oder tätigen Beteiligung an einem Unternehmen in Thüringen gem. Ziffer 2.1 der Richtlinie erfolgt
    • bei Gründungen: Gewerbeanmeldung;
    • im Falle einer tätigen Beteiligung: Gesellschaftsvertrag zum Nachweis über die Firmenanteile und der Bestellung zum Geschäftsführer bei Kapitalgesellschaften;
    • bei Unternehmensübernahme: vertragliche Grundlage für die Unternehmensübernahme
  • Anlage „De-minimis-Erklärung“
  • Anlage „Ergänzungen zum Antrag“

Welcher Vorhabenszeitraum gilt?

Antragsteller hat im Antrag ein Vorhabenszeitraum zu definieren.

  • Dieser beginnt für die Meistergründungsprämie nach der Unternehmensgründung, Übernahme eines bzw. tätigen Beteiligung an einem Unternehmen und beträgt i.d.R. 12 Monate (er kann jedoch auch kürzer definiert werden, wenn absehbar ist, dass die Sachkosten für die Belegliste eher erreicht werden).
  • Der Vorhabenszeitraum für die Ausbildungsprämie beginnt regelmäßig mit Ausbildungsbeginn und beträgt i.d.R. 24 Monate.

Wie erfolgt der Verwendungsnachweis?

Zusammen mit dem Verwendungsnachweis ist die Verwendung der Mittel nachzuweisen; bei der Meistergründungsprämie anhand einer Belegliste und bei der Ausbildungsprämie durch Nachweis über die Zahlung der Ausbildungsvergütung mindestens im 1. und 24. Monat.

Wie erfolgt die Auszahlung der Förderung?

Der Abruf der Prämie erfolgt mit Einreichung des Verwendungsnachweises innerhalb von 3 Monaten nach Vorhabensende.

Die Auszahlung der Prämie erfolgt in einer Summe nach Prüfung des Verwendungsnachweises.