Neufassung der Sachverständigenordnung (SVO)

Frist für Stellungnahmen endet am 30. Mai


Die Handwerkskammer Südthüringen beabsichtigt, eine Aktualisierung unserer Sachverständigenordnung durchzuführen.

Die Sachverständigenordnung basiert auf einer bundesweit abgestimmten Mustersachverständigenordnung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) und bildet die Grundlage für die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständen. Daneben regelt sie auch die Pflichten der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen. 

Wir veröffentlichen hiermit gemäß § 106 Abs. 4 des Gesetzes zur Ordnung des Handwerks (HwO) den Text der geplanten neuen Sachverständigenordnung.

Unsere Vollversammlung befasst sich am 23. Juni 2025 mit der geplanten Neufassung der Sachverständigenordnung und führt in diesem Zusammenhang die geforderte Verhältnismäßigkeitsprüfung gemäß Richtlinie (EU) 2018/958 durch.

Inhalt

Synopse

Stellungnahme

Sie können bis zum 30.05.2025 per E-Mail Ihre Stellungnahme abgeben:
info@hwk-suedthueringen.de

Alternativ kann die Stellungnahme schriftlich an diese Adresse erfolgen:
Handwerkskammer Südthüringen, Rosa-Luxemburg-Straße 7-9, 98527 Suhl

Im Südthüringer Handwerk sind zahlreiche Sachverständige aktiv.