Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung


Das Bundesarbeitsministerium hat ein Bundesgesetzblatt zur Neuregelung der Anzeigen von Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung veröffentlicht. Mit der Verordnung soll das Meldeverfahren zur Anzeige von Arbeitsunfällen sowie Verdachtsfällen auf Berufskrankheiten durch Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Ärztinnen und Ärzte vollständig digitalisiert werden.

Wesentliche Ziele der Verordnung sind:

  • Digitalisierung des Verfahrens – elektronische Anzeige als ausschließlicher Meldeweg;
  • Wegfall der bisherigen Anzeigeformulare als zwingende Vorgabe des Verordnungsgebers;
  • Festlegung der jeweiligen Anzeigeinhalte durch Beschreibung der Meldedaten;
  • Übergangszeitraum bis Ende 2025 zur Einführung/Anpassung der entsprechenden Verfahren.

Bei den Anzeigeinhalten wurden folgende neu zu meldende Daten eingefügt:

  • bei Geschlecht „divers“;
  • die Telefonnummer des betroffenen Versicherten;
  • Angabe, ob der Unfall im „Homeoffice“ stattgefunden hat. Dies erfolgt vor dem Hintergrund, dass der Unfallversicherungsschutz mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz ausgeweitet wurde und im Zuge dieser Ausweitung eine Evaluation dieser Ausweitung beschlossen wurde;
  • Angabe, ob eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt wurde.