Die Bundesregierung hatte sich Ende des letzten Jahres auf ein Strompreispaket geeinigt. Für die Jahre 2024 und 2025 sinkt die Stromsteuer für alle Unternehmen des Produzierenden Gewerbes auf den Mindeststeuersatz von 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Damit werden die Unternehmen um 2,00 Cent pro Kilowattstunde entlastet. Durch den Wegfall der Anforderungen des sog. Spitzenausgleichs (§ 10 StromStG) wurden zudem die bürokratischen Hürden abgesenkt, um die Stromsteuerentlastungen zu erhalten.
Welche Folgen dies in der Praxis für Handwerksunternehmen hat und wie Sie an die Förderung gelangen, ist Inhalt einer kostenfreien Online-Informationsveranstaltung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) am 13. März. Abgerundet wird das Programm durch weitere praxisrelevante Themen im Bereich der Stromsteuer.
Folgende Agenda ist geplant:
- Welche Unternehmen sind antragsberechtigt und gehören damit zum Produzierenden Gewerbe und in welchem Umfang erfolgt ab dem 1. Januar 2024 die Steuerentlastung nach § 9b StromStG?
- Was gilt es zu beachten, wenn der Strom an Dritte abgegeben wird, die nicht unter die Begünstigung fallen?
- Was muss beachtet werden, wenn Strom an einer Ladesäule für Elektroautos abgegeben wird?
- Was muss berücksichtigt werden, wenn das Unternehmen eine PV-Anlagen installiert oder ein kleines Blockheizkraftwerk betreibt?
Die Referentin Frau Dr. Möhlenkamp steht selbstverständlich anschließend auch für Fragen zur Verfügung.
Wie teilnehmen?
Die Informationsveranstaltung findet am 13. März 2024 von 10:00 – 11:00 Uhr als Videokonferenz statt. Eine Anmeldung bis spätestens 12. März ist erforderlich.
Bitte bestätigen Sie den Button ANMELDUNG OHNE ANMELDECODE. Der Einwahllink wird Ihnen bei Zusage mit der Anmeldebestätigung zugesandt.