SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung ab dem 01.10.2022 wieder in Kraft


Mit Wirkung ab dem 01.10.2022 ist die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung wieder in Kraft. Mit dem Ziel, das betriebliche Infektionsgeschehen in den bevorstehenden schwierigen Herbst- und Wintermonaten bestmöglich einzudämmen, ist nach Auffassung der Bundesregierung frühzeitig der Erlass einer Neufassung der am 25.05.2022 ausgelaufenen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung erforderlich.
Die Verordnung soll die bereits bewährten Maßnahmen und Instrumente wie betriebsbezogene Kontaktbeschränkungen und Verringerung der Bürobelegung, Hygieneregelungen, Lüftungsverhalten, betriebliche Maskenpflichten, Testangebotspflicht sowie arbeitgeberseitige Impfunterstützungen erneut einsetzen, damit die Gesundheit der Beschäftigten wirksam geschützt wird und das betriebliche Infektionsgeschehen insgesamt beherrschbar bleibt.

Die VO tritt am 01.10.2022 in Kraft und soll am 07.04.2023 enden. Der Regierungsentwurf wurde am 28.08.2022 im Bundeskabinett verabschiedet, eine Veröffentlichung im Bundesanzeige steht derzeit noch aus.