Jährliche Sicherheitsunterweisung



Inhalt

Jährliche Sicherheitsunterweisung

• Gesetzliche Vorschriften zum Arbeitsschutz - Verantwortlichkeiten von Arbeitgeber und Mitarbeitern bezüglich der Organisation und Durchführung des Arbeitsschutzes
• Gefahrenpotenziale und präventive Arbeitsschutzmaßnahmen
• Maßnahmen im und nach einem Unfall


Ihr Vorteil

Der Arbeitsschutz gehört im Rahmen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu den grundlegenden Verpflichtungen des Arbeitgebers. Neben dem Aufbau einer Arbeitsschutzorganisation ist die Sicherheitsunterweisung ein wesentlicher Bestandteil der zu treffenden Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten. Gemäß § 4 DGUV Vorschrift 1 muss die Sicherheitsunterweisung vor Aufnahme einer neuen Tätigkeit, sowie mindestens einmal jährlich durchgeführt und dokumentiert werden. Zudem ist die regelmäßige Sicherheitsunterweisung der Beschäftigten häufig ein Prüfkriterium in Qualitätsmanagementsystemen. Im Rahmen dieser Unterweisung lernen Sie, wie Sie bereits im Vorfeld potenzielle Risikofaktoren hinsichtlich der Anforderungen der Arbeitssicherheit erkennen und bereits präventiv Maßnahmen ergreifen können. Sie erfahren, wie Sie sich im Unfall verhalten müssen und was nach einem Unfall zu beachten ist.


Zielgruppe

Sicherheitsbeauftragte, Brandschutzhelfer, Mitarbeiter


Abschluss

Teilnahmebescheinigung der Handwerkskammer Südthüringen





Kloster 1
98530 Rohr

Seminardauer

3 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten

Kosten

sonstige Lehrgänge Unternehmensführung: 110,00 €

Teilnehmer

Max. 20 Teilnehmer

Kurstyp

Vollzeit

Ihr Ansprechpartner für diesen Kurs



Kloster 1
98530 Rohr

Telefon 036844 47386
sandro.dressel@btz-rohr.de

Termine auf Anfrage.

Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.

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