Inhalt
Befähigte Person zum Prüfen von Leitern und Tritten
Jeder Unternehmer ist laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 3) dazu verpflichtet, dass Leitern und Tritte, die im Betrieb verwendet werden, wiederkehrend auf ordnungsgemäßen Zustand durch eine hierzu "Befähigte Person" eine Prüfung erhalten müssen. Nach DGUV-Information 208-016 muss der Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen, Weiterbildungen und Seminare für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln und dafür sorgen, dass eine von ihm beauftragte Befähigte Person Leitern und Tritte auf deren ordnungsgemäßen Zustand überprüft. In diesem Kompaktseminar werden Sie zur Prüfung von Leitern und Tritten befähigt. Dieses Wissen werden Sie im Rahmen einer Prüfung nachweisen.
Inhalte des Seminars:
• Definition Leitern und Tritt
• Normen und gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit Leitern, Tritten, Befähigung
• Sicherheitsgerechte Benutzung von Leitern und Tritten
• Praktische Prüfungen mit Einweisung in die Prüfdokumentation
• Vorgehensweise bei defekten Leitern und Tritten und Klärung offener Fragen
Ihr Vorteil
In unserem Seminar erhalten Sie die vorgeschriebene Fachkunde, damit Sie als zur Prüfung von Leitern und Tritten befähigte Person bestellt werden können kann. Das Seminar zur Befähigten Person zum Prüfen von Leitern und Tritten benötigt die Fachkunde nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV § 2 Abs. 6) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 7).
Ziel
Zielgruppe
Personen, die im Unternehmen die Aufgaben zur jährlichen Prüfung von Leitern und Tritten übernehmen sollen
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der Handwerkskammer Südthüringen
Nächster Kurs:
27.02.2025 — 27.02.2025
Seminardauer
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Kosten
Gebühren Lehrgang Unternehmensführung: 350,00 €
Teilnehmer
Max. 20 Teilnehmer
Zeiten
Do: 08:00-15:00 Uhr
Kursnummer
207099
Kurstyp
Tageslehrgang