Verlängerung der Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld


Das Bundeskabinett hat am 18.12.2024 den Entwurf einer Dritten Verordnung über die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld ohne Aussprache beschlossen. Der Verordnungsentwurf sieht auf der Grundlage des § 109 Abs. 4 SGB III eine Verlängerung der Bezugsdauer beim Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate vor. Die Verordnung ist bis 31.12.2025 befristet. Sie soll spätestens zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Die Verordnung wird voraussichtlich am 27. Dezember 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.