In einem Schreiben des ZDH wird zur Handwerkerausnahme im Rahmen der Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse insbesondere zum Bäckerhandwerk und Textilreinigerhandwerk eine Klarstellung vorgenommen. Weitere Fragen der Voranmeldung bei Betriebsaufspaltung werden beantwortet.
Wir verweisen auf das Schreiben des ZDH vom 19.12.2024.