Aktuelle Mindestlöhne ab dem 1. Januar 2025


Ab dem 1. Januar 2025 gilt ein neuer allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in der Bundesrepublik Deutschland. Er erhöht sich von 12,41 Euro auf nunmehr 12,82 Euro je Stunde.

Daneben existieren weiterhin in verschiedenen Handwerken gewerkspezifische Mindestlöhne, welche durch Allgemeinverbindlicherklärung oder Rechtsverordnung für zwingend anwendbar in den jeweiligen Branchen erklärt worden sind.

  • So gelten seit dem 1. Januar 2025  in Deutschland neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer im Dachdeckerhandwerk. Der Mindestlohn 1 für ungelernte Arbeitnehmer steigt ab dem 1. Januar 2025 auf 14,35 Euro pro Stunde. Der Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer beträgt ab dem 1. Januar 2025 nun 16,00 Euro pro Stunde. Diese Mindestlohnregelung gilt zunächst bis zum 31.12.2025. Der Geltungsbereich des Tarifvertrags erfasst die gewerblichen Arbeitnehmer in Betrieben und selbständigen Betriebsabteilungen des Dachdeckerhandwerks.
  • Ebenfalls steigt der Mindestlohn im Elektrohandwerk. Seit dem 1. Januar 2025 ist hier ein Mindestlohn von 14,41 Euro je Stunde zu zahlen. Weitere Erhöhungen sind für die nächsten Jahre bereits vorgesehen. Der Mindestlohn gilt für alle Beschäftigten, soweit sie elektro- und informationstechnische Tätigkeiten ausführen.
  • Ohne Änderung weiterhin gültig sind die Mindeststundenlöhne im Schornsteinfegerhandwerk (14,50 Euro), Gerüstbauerhandwerk (13,95 Euro) und im Maler- und Lackiererhandwerk (13,00 Euro für ungelernte Arbeitnehmer und 15,00 Euro für gelernte Arbeitnehmer).
  • Die zwingende Geltung neuer Mindestlöhne im Gebäudereinigerhandwerk für das Jahr 2025 steht noch aus, ist jedoch zu erwarten. Nach den Tarifabschlüssen ist in der Lohngruppe 1 für das Jahr 2025 (ab 1. Januar 2025) mit einem Mindestlohn von 14,25 Euro pro Stunde und für das Jahr 2026 (ab 1. Januar 2026) mit einem Mindestlohn von 15,00 Euro pro Stunde zu rechnen. In der Lohngruppe 6 liegen die Werte voraussichtlich bei 17,65 Euro pro Stunde für das Jahr 2025 und bei 18,40 Euro für das Jahr 2026.

Fragen zu den Geltungsbereichen und Ausnahmeregelungen dieser Mindestlöhne beantworten Ihnen gerne die Juristischen Mitarbeiter der Handwerkskammer Südthüringen Christian Beck, Tel. 03681/ 370 160 und Helmut Schmid, Tel. 03681/ 370 163.