Die Thüringer Landesregierung hat sich in ihrer Kabinettsitzung am 15.03.2022 darauf verständigt, von der Übergangsregelung im Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz (§ 28a Abs. 10 Satz 3 IfSG-E) Gebrauch zu machen.
Demzufolge tritt mit Ablauf des 18. März 2022 – nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes durch den Bundestag und Veröffentlichung im Bundesanzeiger – eine neue Corona-Schutzverordnung für den Freistaat Thüringen in Kraft, die neben den vorgesehenen Basisregelungen auch die Fortführung bestehender Maßnahmen bis Anfang April im Rahmen des gesetzlich Möglichen umsetzt. Dazu zählen unter anderem erweiterte Maskenpflichten und Zugangsbeschränkungen in geschlossenen Räumen sowie die Pflicht zum Vorhalten von Hygienekonzepten in bestimmten Einrichtungen.
Wir informieren an dieser Stelle nochmals über die für das Handwerk relevanten Maßnahmen, sobald die neue Verordnung veröffentlicht wurde.