
Thüringen verbessert die Förderung von Unternehmensinvestitionen. Mit der überarbeiteten GRW-Richtlinie sollen neue Investitionsanreize geschaffen werden.
Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
- niedrigerer Zugang: Für kleine und mittlere Unternehmen reicht künftig eine Steigerung der Beschäftigtenzahl um 5% statt 10%.
- alternativer Förderzugang über das sogenannte „Abschreibungskriterium“: Das Investitionsvolumen muss die durchschnittlichen Abschreibungen der letzten drei Jahre nur noch um 25% statt 50% übersteigen.
- neue Fördermöglichkeit: Investitionen können künftig auch gefördert werden, wenn sie die Arbeitsproduktivität um mind. 10% steigern.
- höhere Investitionsvolumen je Arbeitsplatz: Bis zu 1 Mio. Euro je neu geschaffenem und 750.000 Euro je gesichertem Arbeitsplatz sind förderfähig.
- mehr Flexibilität: Auch gebrauchte und mobile Wirtschaftsgüter können unter erleichterten Bedingungen gefördert werden.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unser update vom 1.6.2026: