Für die Gesellen- und Abschlussprüfungen bestimmt die Handwerkskammer Südthüringen gemäß §7 Absatz 1 der Prüfungsordnung für Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen die Endtermine für die Sommer- und Winterprüfung.
Für die Sommerprüfung 2024 hat die Handwerkskammer Südthüringen den 31. Juli 2024 bestimmt.
Zu den festgelegten Endterminen müssen alle turnusmäßigen Prüfungen abgeschlossen sein. Die Festsetzung der einzelnen Prüfungstermine erfolgt gesondert durch den Prüfungsausschuss.
Die Prüfungsteilnehmer sind zur Sommerprüfung bis spätestens 15. März 2024 schriftlich je nach Prüfungszuständigkeit bei der Handwerkskammer Südthüringen, bei den Kreishandwerkerschaften, oder Innungen mit eigener Geschäftsführung, mit Zustimmung des Auszubildenden anzumelden.
Zu den Prüfungen sind anzumelden:
- Lehrlinge, deren Ausbildungszeit nicht später als zwei Monate nach den festgesetzten Prüfungsterminen endet (siehe Prüfungsendtermine)
- Teilnehmer an Wiederholungsprüfungen
- Lehrlinge, die ihre Prüfung gemäß §37 Abs. 1 HwO / §45 Abs. 1 BBiG vor Ablauf der Ausbildungszeit ablegen wollen.
Bewerber, welche die Zulassung in besonderen Fällen beantragen (externe Prüfungsteilnehmer) haben sich selbständig anzumelden. Die Antragsformulare sind bei der Handwerkskammer Südthüringen erhältlich und auf deren Homepage abrufbar.