Im Juli 2023 haben sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks und die Gewerkschaft NGG auf einen neuen Tarifvertrag für Auszubildende geeinigt. Mit der am 19. Februar erfolgten Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gilt die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nun rückwirkend für alle rund 10.000 Auszubildenden des Bäckerhandwerks in Deutschland.
Die wesentlichen Inhalte:
- 1) Laufzeit des Tarifvertrags: 1. August 2023 bis 28. Februar 2025
- 2) Erhöhung der tariflichen Ausbildungsvergütung: Die tarifliche Ausbildungsvergütung (brutto) beträgt seit 1. August 2023 für Auszubildende im 1. Lehrjahr 860 Euro, im 2. Lehrjahr 945 Euro und im 3. Lehrjahr 1.085 Euro pro Monat. Hinzu kommt jeweils eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 50 Euro pro Monat. Zum 1. Januar 2025 steigt die Ausbildungsvergütung im 1. Lehrjahr auf 930 Euro, im 2. Lehrjahr auf 1.015 Euro und im 3. Lehrjahr auf 1.155 Euro pro Monat
- 3) ÖPNV-Ticket bzw. Fahrkostenzuschuss ab 1. September 2023: Seit 1. September 2023 haben Auszubildende einen verbindlichen Anspruch darauf, dass ihnen ihr Ausbildungsbetrieb die tatsächlich entstandenen monatlichen Kosten eines 29-Euro-Tickets erstattet. In den Bundesländern, in denen noch kein 29-Euro-Ticket angeboten wird, haben die Azubis Anspruch auf Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses von bis zu 29 Euro pro Monat für Fahrten mit dem ÖPNV.