Lieferengpässe und Materialpreissteigerungen – Erlass des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft


DDas Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat bereits mit Schreiben vom 25. März 2022 auf Bundesebene eine Regelung getroffen, welche Handlungsmöglichkeiten zur Abfederung von Lieferengpässen und Preissteigerungen bei Baumaterialien vorsieht.

Diese Regelung ist nunmehr – auch auf Drängen der Handwerkskammer Südthüringen – auch für Auftragsvergaben des Freistaats Thüringen für den Bereich der Bundes- und Landesstraßen und den Hochbau übernommen worden.

Den Gemeinden und Landkreisen wurde empfohlen, die im Schreiben vom 25. März 2022 aufgeführten Sonderregelungen im Rahmen ihrer kommunalen Baumaßnahmen ebenfalls anzuwenden, ohne dass dies allerdings zwingend wäre.

Das vollständige Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen finden Sie hier.