Minderjährige Berufseinsteiger aufgepasst!

Untersuchungsberechtigungsschein für die ärztliche Untersuchung gemäß JArbSchG jetzt online beantragen


Bevor Jugendliche unter 18 Jahren eine duale Ausbildung oder eine Arbeitsstelle antreten können, schreibt das Jugendarbeitsschutzgesetz eine ärztliche Untersuchung vor. Hierbei wird festgestellt, ob die Minderjährigen körperlich und in ihrer Entwicklung für den jeweiligen Beruf geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden.

Ein Arbeitgeber darf Minderjährige nur ausbilden bzw. beschäftigen, wenn diese ihm die Bescheinigung über eine solche ärztliche Untersuchung vorlegen. Jugendliche mit Hauptwohnsitz in Thüringen erhalten die ärztliche Untersuchung kostenlos, wenn sie einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) in der Arztpraxis vorlegen können.

Bisher war dieser UBS persönlich in der zuständigen Kommunalbehörde (Landratsamt oder Rathaus) zu beantragen. Die Handwerkskammer Südthüringen weist ihre Mitgliedsunternehmen und interessierte Berufseinsteiger aus aktuellem Anlass jedoch darauf hin, dass zum Januar 2025 das Antragsverfahren umgestellt wurde. Die Beantragung des UBS in Thüringen erfolgt nun auf digitalem Wege.

Für das digitale Antragsverfahren unter https://www.untersuchungsberechtigungsschein.de/ sind der Personalausweis, die zugehörige Ausweis-PIN und die AusweisApp2 erforderlich. Der UBS wird hierbei als Datei (z.B. auf PC, Tablet oder Smartphone) ausgestellt und kann bei Bedarf ausgedruckt werden. Der UBS muss vor der ärztlichen Untersuchung ausgestellt werden. Eine nachträgliche Verrechnung mit einer Arztrechnung ist nicht möglich.

Nur noch im Ausnahmefall kann der UBS auch in einer der vier Regionalinspektionen der Abteilung Arbeitsschutz in Erfurt, Gera, Suhl oder Nordhausen beantragt werden. Hierfür muss vorab ein Termin vereinbart werden. Stellt der Jugendliche selbst den Antrag, muss er zum Termin ein Ausweisdokument (Personalweis oder Reisepass) mitbringen. Übernimmt anstelle des Jugendlichen ein Personensorgeberechtigter die Beantragung vor Ort, muss dieser seinen Ausweis und die Sorgeberechtigung oder Geburtsurkunde in der Behörde vorlegen. Die Antragstellung selbst erfolgt formlos, erfordert aber ein persönliches Erscheinen.

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