Das bringt 2025

Wissenswerte Neuerungen für das Südthüringer Handwerk


Mit dem neuen Jahr hat sich auch das Südthüringer Handwerk auf eine Reihe von Änderungen einzustellen. Hier einige wichtige Punkte im Überblick:

Bürokratieentlastungsgesetz

Das Bürokratieentlastungsgesetz IV tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Für Handwerksunternehmen von Interesse sind vor allem die verkürzten Aufbewahrungsfristen. Außerdem erfordern Arbeitsverträge künftig nicht mehr die Papierform und im Mess- und Eichwesen werden diverse Erleichterungen eingeführt, so etwa für Messgeräte in KfZ-Werkstätten.

E-Rechnung

Zum 1. Januar startet im Geschäft zwischen Unternehmen die E-Rechnungspflicht. Unternehmen aller Größen sind nun verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen und archivieren zu können. Für die Fähigkeit zum Versand gilt (je nach Umsatz) eine Übergangsfrist bis 2027 bzw. 2028.

Kleinunternehmengrenze

Ab 2025 werden die Umsätze von Kleinunternehmern ausdrücklich von der Umsatzsteuer befreit. Umsätze von inländischen Unternehmen sind zukünftig auf Antrag in der Umsatzsteuer steuerfrei, wenn ihr Gesamtumsatz im zurückliegenden Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro tatsächlich nicht überschreitet. Hierbei handelt es sich nun jeweils um Netto-Grenzen.

Umsatzsteuervoranmeldung

Ab 1. Januar 2025 können Unternehmer durch das Finanzamt von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden, sofern die Umsatzsteuer für das vorherige Kalenderjahr nicht höher als 2.000 Euro (bisher: 1000 Euro) gelegen hat.

Dynamische Stromtarife

Ab 2025 sind alle Stromversorger verpflichtet, ihren Kunden dynamische Tarife anzubieten. Voraussetzung ist ein sogenannter „Smart Meter“.

Elektronische Kassen

Seit 1. Januar 2025 können elektronische Kassensysteme über das ELSTER-Portal registriert werden. Es gilt eine Übergangsfrist. Kassen, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft werden (Kauf, Miete, Leasing), müssen bis zum 31. Juli gemeldet werden. Ab dann müssen neue Systeme stets innerhalb eines Monats gemeldet werden. Dies gilt auch, falls Kassen ausgemustert oder entwendet werden.

Mindestlohn und -ausbildungsvergütung

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2025 nun 12,82 Euro pro Stunde. Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr erhalten künftig eine Mindestausbildungsvergütung von 682 Euro pro Monat. Zudem gelten ab dem Jahreswechsel neue Tarifvereinbarungen im Elektro- und im Gebäudereinigerhandwerk, die ebenfalls einen höheren Mindestlohn vorsehen.

Details finden Sie hier.

Bei Rückfragen steht Ihnen die Betriebsberatung der Handwerkskammer Südthüringen gerne zur Verfügung.