Passbilder nur noch digital


Im Oktober 2023 hat das Bundesinnenministerium eine neue Verordnung zu Personalausweisen und Pässen veröffentlicht, die nun zum 1. Mai wirksam wird. Aus diesem Anlass weist die Handwerkskammer Südthüringen ihre Mitgliedsunternehmen, insbesondere Berufsfotografen, darauf hin, dass ab diesem Stichtag Fotos für Pässe und Personalausweise nur noch in digitaler Form von den Meldebehörden akzeptiert werden. Entwickelte oder ausgedruckte Fotos werden nicht mehr akzeptiert.

Neu ist zudem, dass Bürger die Wahl haben, das Foto für ihr Ausweisdokument in einem Fotostudio oder direkt vor Ort in der Pass- und Ausweisbehörde erstellen zu lassen. Wird das Foto von einem Berufsfotografen erstellt, muss die Übermittlung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde künftig mittels einer sicheren Verbindung erfolgen. Entsprechende technische Lösungen, etwa auf Basis einer Cloud, die nur registrierten und verifizierten Fotografen offen steht, wurden in den vergangenen Jahren von mehreren Anbietern entwickelt, sind allerdings in der Regel kostenpflichtig.

Die neue Regelung soll die Manipulation von Fotos für Ausweisdokumente verhindern, indem garantiert wird, dass das Bild aus einer sicheren Quelle stammt. Zudem erlaubt das Verfahren, das Foto sofort bei Erstellung auf seine Biometrietauglichkeit zu prüfen.